Brandgefährliche Situation in den Kyrill-Wäldern

13.4.2007 | Nachrichten

ImageWeitaus schlimmer als die Folgen des Orkans oder die Schädigungen durch Borkenkäfer kann sich ein Feuer in den sturmgeschädigten Wäldern auswirken. Für die meisten Regionen Nordrhein-Westfalens hat der Deutsche Wetterdienst die Waldbrandstufe 4 bzw. 5 (hohe bzw. hohe Gefahr) bereits ausgerufen oder für die kommenden Tage angekündigt. Förster berichten von trockener Bodenstreu mit dem alten Gras des Vorjahres und insbesondere auf den Sturmflächen mit vielen Ästen und Reisig. Das regenarme und windige Wetter der letzten Tage sorgt auch in diesem Frühjahr für eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr in den noch kahlen Wäldern. Die üblichen Warnungen der Forstbehörde, wie der Hinweis auf das Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober, das absolute Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (bis 100Meter) oder die Wirkung von Flaschen und Scherben als Brennglas sind zwar weitgehend bekannt.


Im Frühjahr nach dem Orkan erhalten sie jedoch eine ganz besondere
Bedeutung. Je nach Witterungsverlauf in den nächsten Monaten können das
Thema Waldbrand und dessen Verhütung immer wieder auf der Tagesordnung
von Katastrophenschutz- und Feuerschutz- sowie Forstverwaltung stehen.
Das Innenministerium hatte bereits Anfang März neben verschiedenen
Maßnahmen der Schadensvorbeugung und -abwehr eine
Waldbrand-Arbeitsgruppe unter Mitarbeit des Umweltministeriumsund der
Landesforstverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg eingerichtet.
Insgesamt stellt das Land 8,5 Mio. € für das Freiräumen der für den
Katastrophenschutz wichtigen Wege zur Verfügung. Die frühzeitige
Information und Sensibilisierung der Bevölkerung spielt bei der
Waldbrandverhütung die wichtigste Rolle. Das gilt besonders im zeitigen
Frühjahr, wenn viele noch nicht mit einer Brandgefahrin den Wäldern
rechnen. Der Hinweis richtet sich auch an Waldbesitzer, die Reisig auf
den Sturmflächen verbrennen. Diesbezüglich wird noch einmal auf die
örtlichen Regelungen der Forstämter, Verbote aufgrund der aktuellen
Waldbrandwetterlage und die sonstigen Auflagen verwiesen. So müssen u.
a. Forstamt und Feuerwehrleitstelle vor dem Anzünden informiert,
Abstandsauflagen eingehaltenwerden und eine Brandwache gewährleistet
sein. Weitere Informationen geben die zuständigen Forstämter. Das
Verbrennen von Schlagabraum ist möglichst zu vermeiden. Das
Restmaterial sollte stattdessen gezielt energetisch verwertet werden.
Dass auch Feuergefahren von Forstmaschinen ausgehen können, hat der
Brand einer Schälmaschine bei Arnsberg-Hüsten in dieser Woche gezeigt.Die
Waldbrandgefahr wird in einer Skala von 1 bis 5 dargestellt und leitet
sich neben meteorologischen Messwerten auch über den Zustand der
Vegetation her. Auch die unterschiedliche Brandgefährdung einzelner
Baumarten und Waldstandorte fließt in die Gefahrenbeurteilung mit ein.
Weitere Informationen, eine tagesaktuelle Übersichtskarte sowie Angaben
einzelner Wetterstationen zur regionalenWaldbrandgefährdung bietet der
Deutsche Wetterdienst auf der Internetseite www.agrowetter.de an.




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