Landtag beschließt die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen

27.3.2013 | Nachrichten

Landtag beschließt die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen – Ab April wird der Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit:

Der Düsseldorfer Landtag hat die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist heute vom Landtag gebilligt worden“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Ich bin froh, dass Nordrhein-Westfalen nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einführt. Denn noch immer sterben zu viele Menschen bei Bränden in Wohnungen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Die heutige Entscheidung des Parlaments wird Leben retten, so viel ist sicher.“

Im Jahr 2012 kamen 62 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben, fünf davon waren Kinder. „Bei einem Wohnungsbrand kommt es auf jede Sekunde an, denn durch die Rauchgase besteht akute Lebensgefahr durch Rauchvergiftung. Wird man rechtzeitig darauf aufmerksam, kann das Schlimmste verhindert werden“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. „Installieren Sie deshalb die Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen. So kann jeder für wenig Geld zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn beitragen.“

Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.

Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales

Aus aktuellem Anlass:

POL-LIP: Blomberg. Rauchmelder angeboten.

Lippe (ots) – Die Polizei warnt vor möglichen Hautürgeschäften im Zusammenhang mit dem Anbieten von Rauchmeldern.

Am vergangenen Freitag klingelte es vormittags an einer Haustür in der Mittelstraße im Ortsteil Reelkirchen. Als der Hausbesitzer öffnete, stand eine Person in einer “Art Feuerwehruniform” vor ihm, die vorgab, das Haus inspizieren zu müssen. Der Unbekannte wies sich auch mit einer Art Dokument aus.

Während des “Rundgangs” bemängelte der Fremde, dass Rauchmelder in dem Haus fehlen würden. Nach kurzer Zeit verschwand der Mann wieder.

Die Polizei schließt nicht aus, dass es sich bei dem “Besuch” des Fremden um eine Vorbereitungshandlung für eine Straftat gehandelt haben könnte und warnt daher: Lassen Sie keine Fremden ins Haus, wenn Sie nicht genau wissen, woher diese kommen und welchen nachvollziehbaren Grund sie haben könnten.

Im vorliegenden Fall hat die Polizei nach Bekanntwerden des Sachverhaltes sofort Kontakt zur Feuerwehr aufgenommen und erfahren, dass von dort niemand in Sachen Rauchmelder unterwegs war. Die Feuerwehr macht (ungebeten) auch keine Hausbesuche in der geschilderten Art und Weise.

Möglicherweise wird der Unbekannte noch in anderen Regionen mit dieser Masche vorstellig. Im vorliegenden Fall ließ der Wohnungsinhaber den Unbekannten nicht aus den Augen, so dass es zu keiner strafbaren Handlung kam.





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