Einen Ausgleich nationaler Defizite durch eine von der EU finanzierte
europäische Waldbrandfeuerwehr oder eine sonstige EU-Eingreiftruppe
hält Wolf für das falsche politische Signal: "Zunächst muss auf
nationaler Ebene gehandelt werden, um die Missstände zu beseitigen."
Ansonsten würden nur nationale Nachlässigkeiten belohnt. "Warum gibt es
in Griechenland keine freiwilligen Feuerwehren", fragte der
NRW-Innenminister kritisch. "Sie sind in Deutschland unverzichtbar."
Nordrhein-Westfalen beteilige sich deshalb aus Überzeugung als Teil
einer deutschen Expertengruppe an der Beratung Griechenlands zum Aufbau
geeigneter Strukturen für freiwillige Feuerwehren. "Bei einer EU-Truppe
dauert es viel zu lange, bis sie vor Ort eintrifft", erklärte Wolf.
Die Hochrangige Beratende Gruppe zur Zukunft der Europäischen
Innenpolitik (Zukunftsgruppe) unterstützt den NRW-Minister
nachdrücklich. Sie setzt bei dem "künftigen Zivilschutzmechanismus auf
EU-Ebene" auf die nationale Zuständigkeit. Danach sollte jeder
Mitgliedstaat eigene operative und präventive Maßnahmen ergreifen.
Wolf: "Wenn im Extremfalle die eigenen Ressourcen nicht ausreichen, ist
es selbstverständlich, dass die einzelnen EU-Länder sich gegenseitig
helfen. Unsere Devise lautet. Hilfe zur Selbsthilfe."
Und genau hier sieht der Innenminister eine sinnvolle
Unterstützungsmöglichkeit für die EU: "Ein EU-Zentralregister über
technische Ausrüstungsgegenstände und personelle Ressourcen ist
sinnvoll, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
Mit diesen Ressourcen könnten im Krisenfalle die anderen
Mitgliedstaaten freiwillig unterstützen. Außerdem sollten effiziente
Koordinierungs- und Informationsnetzwerke entwickelt,
Kommunikationssysteme und technisches Gerät einander angepasst sowie
das Monitoring- and Information Centre (MIC) zu einer zentralen
Koordinierungsstelle ausgebaut werden", konkretisiert der
Innenminister.
"Dieser Solidaritätsgedanke kann nur funktionieren, wenn jeder
Mitgliedstaat bereit und in der Lage ist, anderen zu helfen. Niemand
darf sich auf Dauer nur auf die Hilfe anderer verlassen."
Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund bereits zugesagt, seinen
Solidarbeitrag beispielsweise durch Bereitstellung von
Behandlungsplätzen zu leisten. Dieses Angebot beruht auf Freiwilligkeit
und wird die Gemeinschaftskasse nicht belasten.
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