Fusion der Unfallversicherungsträger

9.5.2007 | Nachrichten

Landeseinheitliche „Unfallkasse NRW“
Minister Karl-Josef Laumann: „Fusionsbeschluss zeigt Handlungs­fähigkeit und Reformwillen der Unfallversicherungsträger“
ImageDas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die vier Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW wollen sich zum 1. Januar 2008 zu einer landeseinheitlichen Unfallkasse zusammenschließen. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird ihren Sitz in Düsseldorf und zwei Regionalstandorte in Düsseldorf und Münster haben. „Mit Unterstützung meines Ministeriums haben sich die Vertreter der Unfallversi­cherungsträger jetzt auf eine Fusion zur Unfallkasse Nordrhein-Westfalen geei­nigt“, sagte heute (12.04.2007) der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Die Verordnung zur Umsetzung der Fusion wird in Kürze ins Ka­binett
eingebracht werden. „Damit ist NRW Vorreiter für ganz Deutschland, denn
im Rahmen der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ist
vorgesehen, dass es ab dem Jahr 2010 nur noch einen Träger der
Unfallversicherung der öf­fentli­chen Hand pro Land geben soll“,
betonte der Minister. Ziel der Fusion ist es, den Service für
Unternehmen und Versicherte weiter zu verbessern und Einsparpotentiale
zu realisieren. Mittelfristig sollen 10 Prozent der Verwaltungs- und
Verfahrenskosten (ca. 3,6 Millionen Euro jährlich) eingespart werden.
Entlassungen aus Anlass der Fusion wird es nicht geben. Durch den
Re­gionalstandort in Münster bleibt die ortsnahe Betreuung im
Münsterland darüber hinaus erhalten. „Mit den Fusionsbeschlüssen
stellen die Selbstverwaltungen der Unfallversiche­rungsträger ihre
Handlungsfähigkeit und Reformwilligkeit unter Beweis“, sagte Laumann.
Die neue Unfallkasse in NRW werde ein leistungs- und zukunftsfähiger
Träger für die Aufgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung sein.

Zum Hintergrund:
Die vier Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW sind:
– die Landesunfallkasse (in Düsseldorf), zuständig z. B. für die
Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die Studierenden der
Hoch­chulen, Schülerinnen und Schüler der privaten und berufsbildenden
Schulen,
– der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband (in Düsseldorf)
so­wie der Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe (in
Müns­ter), zuständig z. B. für Beschäftigte der Kommunen und ihrer
Einrichtun­gen, Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in
Kindertagesstätten, soweit diese Einrichtungen unter kommunaler
Trägerschaft stehen, und
– die Feuerwehr-Unfallkasse (in Düsseldorf und Münster), zuständig für die Feuerwehrleute.





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