Unerlaubtes Feuer
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass das
Verbrennen von Müll und Gartenabfällen grundsätzlich untersagt ist. In
bestimmten Fällen dürfen Feuer nach Anmeldung bei den Ordnungsbehörden
unter bestimmten Voraussetzungen entzündet werden. Auf keinen Fall darf ein Feuer im unmittelbaren Bereich eines Gebäudes entzündet werden.
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