Brand eines Strohlagers sowie anderer Gegenstände in der Feldmark im Bereich Wöbbel auf einer Fläche vonIn diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass das Verbrennen von Müll und Gartenabfällen grundsätzlich untersagt ist. In bestimmten Fällen dürfen Feuer nach Anmeldung bei den Ordnungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen entzündet werden. Bei der derzeitigen extremen Trockenheit stellt die mögliche Ausbreitung eines Feuers eine zusätzliche Gefahr für die Umwelt dar.
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