Außergewöhnliche Ehrung für den Musikzug Schwalenberg

26.8.2010 | Nachrichten

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Der Musikzug Schwalenberg feierte im Jahr 2009 sein 100-jähriges Bestehen (wir berichteten). Knapp ein Jahr später, am 30. Mai 2010, wurde dem Musikzug eine der höchsten Auszeichnungen für Musikvereinigungen zuteil. Der Staatssekretär für Kultur des Landes NRW überreichte dem Musikzugführer Klaus Begemann und seinen beiden Stellvertretern Andreas Meyer und Jens Durgeloh, stellvertretend für den gesamten Musikzug, die Pro Musica-Plakette im Namen des Bundespräsidenten Horst Köhler. “Diese Auszeichnung bekommt man nicht automatisch nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, die muss man beantragen. Und damit fing die Arbeit auch schon an“ so Klaus Begemann. “Jeder im Musikzug wusste, dass sich der Musikzug, früher hieß er Feuerwehrkapelle, im Jahr 1909 gegründet hatte. Aber wie sollte man das schriftlich beweisen, denn das ist eine der Forderungen aus den Statuten um den Antrag überhaupt einreichen zu können“.

Zum Glück ist in Schwalenberg noch das Protokollbuch und die Stammrolle der Freiwilligen Feuerwehr vorhanden, die sich im Jahr 1907 gründete. Da dieses Protokollbuch aber noch in altdeutscher Schrift und zudem auch noch handschriftlich verfasst war, mussten ältere Leute aushelfen. So haben die Eltern von Klaus Begemann darin gelesen und entdeckten dann unter dem Eintrag vom 7. März 1909 folgend übersetzten Text: “Den beiden Sattlermeistern Pieper und Neumann sollen die Ihnen in Abzug gebrachten 10% für Steigergurte, 6 Mark 64 Pf. nachträglich bewilligt werden. Dieselben stellten jedoch diesen Betrag für Musikwerke der Wehr zur Verfügung. Ebenfalls schenkten die beiden Maler Stapperfeld und Mattheus den Betrag für zwei geliehene Schilder a 1 Mark zu gleichem Zweck“. Damit war der erste Schritt in Richtung Antrag getan. Weiter ist für den Antrag zwingend erforderlich, dass die Vereinsgeschichte in Abständen von fünf bis zehn Jahren glaubhaft vermittelt und durch Kopien von Urkunden, Fotos, Programmen von Konzerten, Presseberichten und Unterlagen über besondere Leistungen der vergangenen Zeit dargelegt wird. Eine Bestätigung der Gemeinde über die kulturelle Betätigung der Musikvereinigung und ihre Verdienste um das instrumentale Musizieren sind ein weiterer Bestandteil des Antrages. Ein Ausschuss des Dachverbandes des BDB (Bund deutscher Blasmusikvereinigung) prüft die Anträge und genehmigt sie, wenn diese die Anforderungen erfüllen. Klaus Begemann: “Es war mühsam, die vielen Unterlagen, Protokolle, Eintrittsdaten der Musiker aus der Stammrolle und Fotos zu finden, zu kopieren und anschließend wieder an ihren alten Platz zu bringen. An die hundert Kopien habe ich mit dem Antrag eingereicht und jetzt sehen wir, dass sich die Mühe und Arbeit gelohnt hat. Außerdem ist es sehr interessant, sich mal mit den letzten 100 Jahren seines eigenen Hobbys auseinander zu setzen. Wir sind sehr zufrieden, Plakette und Urkunde bekommen einen Ehrenplatz in unserem Übungsraum“.

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