TÜD-Münster prüft Fahrzeuge und Geräte

13.11.2000 | Nachrichten

Der Technische Überwachungsdienst (TÜD) führt Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen an Feuerwehrfahrzeugen und -geräten durch. Der TÜD hat die Aufgabe, aus Sicherheitsgründen vor der ersten Inbetriebnahme die mit Landesmitteln bezuschussten Rettungsdienstfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge und mit Motor betriebene Feuerwehrgeräte mit einer Abnahmeprüfung auf Übereinstimmung mit den Festlegungen der entsprechenden Normen und gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Die Abnahmeprüfung erfolgt in der Regel beim Hersteller der Fahrzeuge und Geräte vor der Auslieferung an den Besteller und ermöglicht noch dem Hersteller evtl. festgestellte Mängel zu beheben.

Die dann folgenden wiederkehrenden Prüfungen werden in den fünf Regierungsbezirken von den dort eingesetzten TÜD-Prüfern bei den Feuerwehren vor Ort durchgeführt und dienen dazu, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehrfahrzeuge und -geräte sicherzustellen. Hierfür werden Fahrzeuge mit einer um- fangreichen Ausrüstung an diversen Messgeräten, Prüfmitteln Werkzeugen und Ersatzteilen, die den sachkundigen TÜD-Prüfern die Funktions- und Sicherheitsprüfung an Feuerlösch-Kreiselpumpen, hydraulischen Rettungsgeräten, Stromerzeugern, maschinellen Zugeinrichtungen, Hubrettungsfahrzeugen u.a.m. ermöglichen. Die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Mängelabstellungen können in vielen Fällen und bei entsprechenden Voraussetzungen, soweit es die mitgeführten Ersatzteile zulassen, durch den Gerätewart oder Maschinisten unter fachgerechter Anleitung sofort durchgeführt werden. Ergänzend dazu werden Einsatzkräfte in die vorschriftsmäßige Bedienung, Instandhaltung und Wartung der Geräte unterwiesen. Die Grundlagen der Abnahme- und wiederkehrenden Prüfung sind Normen des DIN, insbe- sondere die Fachnormen für das Feuerwehrwesen, Unfallverhütungsvorschriften, die Straßenverkehrszulassungsordnung, Richtlinien der Fahrgestell- und Aufbauhersteller, sonstige technische Regelwerke und Erlasse des Innenministers. Die Ergebnisse der Prüfungen werden den oberen Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung und Kreisverwaltung) mitgeteilt und unterstützen diese bei der Durchführung ihrer Aufgaben im Brandschutz. Erkenntnisse aus den umfangreichen Aufgaben des TÜD, der rege Erfahrungsaustausch mit Prüfdiensten anderer Bundesländer und Feuerwehren, sowie fach- kompetente Beratung, leisten u.a. ihren Beitrag für die unter wirtschaftlichen Aspekten vertretbare Erhaltung und Beschaffung von sicheren, funktionellen und leistungsfähigen Feuerwehrfahrzeugen und -geräten.




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